Führerweisung Nr. 62, 29.8.1944 (Spærrestillinger i Sønderjylland)

Fernschreiben von + FRR GWNOL 01814 29/8 0130 = MBBS MOK Nordsee = OKM Skl = Gltd. Reichsleiter Bormann = Gen Bev Reichsverwaltung z Hd Staatssekr Stuckart = Gauleiter Kaufmann = Reichskanzlei =  OT-Zentrale = Chef H Rüst und BdE, Stab = MOK Nordsee = stellv Gen Kdo X = Gen d Pi u Fest beim OKW = Chef HNW = OKM/Skl = Nachr: OLK/Fü Stab = Nachr: Chef Gen st d H für op Abt, für Gen d Art = Nachr: Wehrm Befh Dänemark = Nachr Wehrm Befh Niederlände

 

gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier

 

Befehl über Ausbau der deutschen Bucht

1.) Ich befehle zur Verstärkung der Abwehr in der deutschen Bucht

a) Den Ausbau der gesamten Küste von der dänischen bis zur holländischen Grenze sowie der bisher noch nicht ausgebauten Nord- und Ostfriesischen Inseln.


(Programm A).

Die bereits in ständigem Ausbau stehenden Inseln sind zur volle Verteidigungsfähigkeit zu bringen.

b) Die Erkundung und Vorbereitung aller Maßnahmen für kurzfristigen Ausbau einer zweiten Stellung, die von der dänischen Grenze in einem Abstand von etwa 10 km von der Küste verlauft, einer Riegelstellung etwa im Verlauf der deutsch-dänischen Grenze, sowie weiterer Riegelstellungen in Schleswig-Holstein nördlich des Kaiser-Wilhelm-Kanals. - Außerdem werden durch Wehrm Befh Dänemark nördlich der deutsch-dänischen Grenze weitere in Ostwestrichtung verlaufende Riegelstellungen erkundet und ausgebaut.

 

2.) Den Ausbau leitet verantwortlich Gauleiter Kaufmann, der hierzu alle verfügbaren Mittel und die OT einsetzt

 

3.) Die Leitung der rein militärischen Aufgaben übernimmt nach Weisung OKW/WFSt der Ob MOK Nord als WBfh für Verteidigung der deutschen Nordseeküste

Unter diesem ist Stellv Gen Kdo X zur Durchführung der militärischen Aufgaben verantwortlich einzusetzen.

Aufgaben:

a) Erkundung des gesamten Stellungssystems (einschl. Feststellung des Materialbedarfs) für ständigen und feldmäßigen Ausbau, für den die Kräftebedarfsberechnung einer für volle Verteidigung ausreichenden Besatzung zu Grund zu legen ist.

b) Festlegung der takt. Linienführung der Stellung im einzelnen und

c) der Dringlichkeit im Ausbau der einzelnen Abschnitte.

d) Bestimmung der Art des Ausbaus auf Grund der takt und techn. Kampferfahrungen und der verfügbaren Mittel.

Hierzu sind durch Stellv Gen Kdo X außer dem bereits bestehenden Erkundungsstab 5 weitere Erkundungsstabe aufzustellen, die sich aus Offizieren aller Waffengattungen zusammensetzen. Diese werden durch HPA dem Stellv Gen Kdo X zugewiesen.

Die für den Ausbau erforderlichen Pionierstabe sind durch Stellv Gen Kdo X aufzustellen.

Diesem wird hierzu die im Bereich der deutschen Bucht eingesetzte Marinefestungs-Pionier-Organisation für diesen Bereich und diese Aufgabe unterstellt.

Darüber hinaus erforderliches Personal ist durch Stellv Gen Kdo X bei OKW/Gen d Pi anzufordern.

 

4.) Richtlinien für den Ausbau:

In erster  Dringlichkeit sind auszubauen: Die Nord- und Ostfriesischen Inseln, der Küstenabschnitt gegenüber Sylt (Hindenburgdamm); die Eiderstedter Halbinsel, die Flußverteidigung Elbe-Wesermündung mit dem Küstenabschnitt von Brunsbüttel - Cuxhaven - Wesermünde bis Wilhelmshaven einschließlich, die Emsmündung mit Delfziji, in zweiter Dringlichkeit: Die gesamte übrige Küstenfront. - Der Ausbau selbst ist so durchzuführen, daß in erster Linie ein durchgehendes Panzerhindernis und ein tiefgegliedertes Stellungssystem entsteht, das durch daneben laufenden ständigen Ausbau verstärkt wird. - Besondere Richtlinien für den Ausbau werden durch OKW/Gen d Pi u Fest erlassen.

5.) Alle für den Ausbau der Stellungen eingesetzten militärischen Dienststellen und Truppen bleiben den vorgesetzten militärischen Dienststellen unterstellt. - Für den reinen Arbeitseinsatz werden sie an die Anordnungen des Gauleiters gebunden.

6.) Die Erfassung der zivilen Arbeitskräfte und ihr Einsatz ist Aufgabe des Gauleiters, dem auch die Betreuung und Versorgung dieser Kräfte einschließlich der eingesetzten OT zufällt.

7.) Einsatz der OT im Rahmen des Ausbaus: Die OT wird auf Grund unmittelbarer Vereinbarungen zwischen dem Gauleiter und der OT derart eingesetzt, daß sie den notwendigen Bauapparat zur Verfügung stellt und die fachliche Aufsicht bei der Aus

führung der Bauarbeiten übernimmt. Verantwortlich für den Ausbau bleibt Gauleiter Kaufmann, bzw. die von ihm einzusetzenden Dienststellen. Zu diesen tritt jeweils die örtliche OT-Stelle als technische Abteilung.

8.) Durchführung der gesamten Materialbeschaffung. (Anforderung und Zuweisung, Antransport) wird durch „besondere Anordnungen“ geregelt.

9.) Gauleiter Kaufmann hat mir über den Leiter der Reichskanzlei sobald als möglich über die beabsichtigte Organisation des Ausbaus und die aufzubringenden Arbeitskräfte, Marineoberkommando Nordsee zum 1. und 15. j. Mts. über OKW/WFSt über Ausbaustand und Baufortschritt zu melden =


Der Führer Adolf Hitler, Nr. 77 3051/44 gK Chefs.

Kilde: Hitlers Weisungen für die Kriegsführung 1939-1945. Walter Hubatsch (udg.). Frankfurt a.M. 1962. S. 276-278.